Hinweisgeber:innen-Portal der Stadt St. Veit
Die Plattform zur Meldung von Hinweisen der Stadt St. Veit an der Glan wurde in Übereinstimmung mit dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) sowie dem Kärntner Hinweisgeberschutzgesetz (K-HSchG) ins Leben gerufen, um die Vorgaben der "EU-Whistleblowing-Richtlinie" umzusetzen. Über dieses gesicherte System können Beobachtungen und Informationen bezüglich potenzieller Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder interne Richtlinien gemeldet werden.
Dieses Hinweisgebersystem bietet Bürger:innen, Vertragspartner:innen sowie Kooperationspartner:innen der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan eine geschützte und vertrauliche Möglichkeit, Verdachtsfälle mitzuteilen. Es stellt damit ein wichtiges Instrument zur Korruptionsprävention dar.
- Die Vertraulichkeit aller eingereichten Meldungen ist jederzeit gewährleistet.
- Unbefugte Dritte haben keinerlei Zugriff auf dieses gesicherte Portal.
- Meldende Personen können auf Wunsch anonym bleiben und erhalten dennoch die Möglichkeit, über das Portal eine Rückmeldung zu ihrem Hinweis zu bekommen.
Welche Sachverhalte können gemeldet werden?
Das Portal dient der Meldung von Rechtsverletzungen im Zuständigkeitsbereich der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan. Dazu zählen beispielsweise:
- Der Verdacht auf Korruption, Amtsmissbrauch oder Wirtschaftsdelikte (wie z. B. Untreue).
- Grobe Verstöße gegen das Dienstrecht.
- Fälle von möglicher Diskriminierung, Menschenrechtsverletzungen oder Datenmissbrauch.
Wichtiger Hinweis zur Nutzung
Dieses System ist ausdrücklich NICHT für die Abwicklung von Notfällen, allgemeinen Beschwerden oder Meldungen von Mängeln gedacht!
- Mängel und Schäden (z. B. Verunreinigungen, Infrastrukturschäden, wilde Müllablagerungen etc.) melden Sie bitte über unser Bürgerbeteiligungsportal unter: https://stveit.dubistgemeinde.at
- Für allgemeine Anfragen wenden Sie sich bitte telefonisch an die Stadtgemeinde St. Veit an der Glan unter der Rufnummer: +43 4212-5555.