Amtsstunden, während denen schriftliche Anbringen entgegengenommen und Empfangsgeräte empfangsbereit gehalten werden:
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Parteienverkehrszeiten, während denen mündliche oder telefonische Anbringen entgegengenommen werden:
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Keine Amtsstunden und kein Parteienverkehr an Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember.
Rechtswirksames Einbringen von Schriftstücken
Für die rechtswirksame Einbringung von schriftlichen Anbringen und Eingaben an die Organe der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan stehen folgende Adressen zur Verfügung:
Postadresse:
Stadtgemeinde St. Veit an der Glan
Hauptplatz 1
9300 St. Veit an der GlanE-Mail-Adresse:
Telefaxnummer:
+43 4212 5555 - 112