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Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten

Amtsstunden, während denen schriftliche Anbringen entgegengenommen und Empfangsgeräte empfangsbereit gehalten werden:
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr


Parteienverkehrszeiten, während denen mündliche oder telefonische Anbringen entgegengenommen werden:
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Keine Amtsstunden und kein Parteienverkehr an Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember.

Rechtswirksames Einbringen von Schriftstücken

Für die rechtswirksame Einbringung von schriftlichen Anbringen und Eingaben an die Organe der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan stehen folgende Adressen zur Verfügung:

  • Postadresse:

    Stadtgemeinde St. Veit an der Glan
    Hauptplatz 1
    9300 St. Veit an der Glan

  • E-Mail-Adresse:

    city@stveit.com

  • Telefaxnummer:

    +43 4212 5555 - 112

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