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Finanz-, Abgaben- & Wirtschaftsabteilung
Rathaus | Stockwerk 1
Annemarie Politschar
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Die Grundsteuer ist eine Sachsteuer auf inländischen Grundbesitz. Als Bemessungsbasis wird der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag herangezogen. Dieser wird aus dem Einheitswert des jeweiligen Grundbesitzes errechnet.
Höhe und Intervall
Die Grundsteuer wird von der Gemeinde mittels Grundsteuerbescheid vorgeschrieben. Die Steuer berechnet sich aus dem Messbetrag multipliziert mit der Höhe des Hebesatzes. Dieser beträgt aktuell 500 Prozent.
Die Grundsteuer wird, sofern sie € 75,- im Jahr übersteigt, vierteljährlich eingehoben. Beträge bis € 75,- sind einmal jährlich zu entrichten.