Bürgermeister- und Gemeinderatswahl bzw. Europaparlament
Aktiv wahlberechtigt (an der Wahl zum Bürgermeister bzw. Gemeinderat, Landtag, Nationalrat, Europaparlament, Bundespräsidenten/Bundespräsidentin) sind alle österreichischen Staatsbürger:innen und EU Staatsbürger:innen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet sowie zum Stichtag den Hauptwohnsitz in der Gemeinde habe und nicht wegen bestimmter gerichtlicher Verurteilungen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Landtag-, Bundespräsidenten und Nationalratswahl
Aktiv wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürger:innen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet sowie zum Stichtag den Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben und nicht wegen bestimmter gerichtlicher Verurteilungen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Nähere Informationen
Meldeamt
Rathaus | Stockwerk EG | Zimmer 2a
Margret Weilharter
+43 4212 5555-502
wahlen@stveit.com
Wahlkarte
Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte. Das Wählen mittels Wahlkarte ist bei jeder Wahl möglich.
Wahlkarte beantragen
- persönlich, unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises direkt im Meldeamt der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan
- schriftlich, mit der personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert
- online unter www.wahlkartenantrag.at und ID-Austria
Wählen mit der Wahlkarte
- Mit der Wahlkarte können Sie am Wahltag entweder in einem dafür eingerichteten Wahllokal Ihre Stimme abgeben oder diese für die Briefwahl verwenden.
- Eine Wahlkarte, die für die Briefwahl verwendet wird, kann entweder persönlich bei der zuständigen Wahlbehörde (Gemeindewahlbehörde, Bezirkswahlbehörde) abgegeben werden oder mit dem Rücksendekuvert an die zuständige Wahlbehörde postalisch gesendet werden.
- Bitte achten Sie bei der Beantragung von Wahlkarten auf geltenden Fristen und berücksichtigen Sie die Dauer etwaiger Postwege.
Anfallende Gebühren & Kosten
Sowohl die Beantragung, als auch der Versand von Wahlkarten sind kostenlos.