Nähere Informationen
Meldeamt | Rathaus | Stockwerk EG | Zimmer 2a
Margret Weilharter | Markus Grünkranz
+43 4212 5555-502
+43 4212 5555-501
wahlen@stveit.com
Ergebnisse Volksbefragung Windräder 12. Januar 2025
Datum der Wahl: 12. Januar 2025
Gültige Stimmen: 2.983
Ungültige Stimmen: 16
Gesamtsumme: 2.999
Nationalratswahl 2024
Wahltag: 29. September 2024
Stichtag: 9. Juli 2024
Wahlberechtigt:
- Alle Personen die am Stichtag (09.07.2024) in der Wählerevidenz einer österr. Gemeinde geführt werden und spätestens am Wahltag (29.09.2024) das 16. Lebensjahr vollendet haben.
DIE WAHLZEITEN:
Dauer der Stimmenabgabe für die Sprengel 1 bis 14 und 16 bis 18 ist von 8–16 Uhr durchgehend.
Die Wahlzeit für den Sprengel 15 (Altenheim) wird von 8–11 Uhr, für den Sprengel 19 (Senecura Pflegeheim) von 13–16 Uhr und für die "Besondere Wahlbehörde" von 9–12 Uhr festgesetzt.
Wahlservice zur Nationalratswahl 2024
Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden NR-Wahl optimal unterstützen. Deshalb wurde Ihnen eine „Amtliche Wahlinformation – Nationalratswahl 2024“ zugestellt. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung
Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Antragscode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Barcode für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst.
Doch was ist mit all dem zu tun?
Zur Erleichterung der Wahlabwicklung bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am 29. September ins Wahllokal mit.
Wahlkarte:
Sollten Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Dazu stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung: Persönlich in der Gemeinde, schriftlich mit der abtrennbaren, personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet unter www.meinewahlkarte.at/20527/wahl. Mit dem personalisierten Antragscode auf der Wählerverständigungskarte in der „Amtliche Wahlinformation“ können Sie auch rund um die Uhr auf Ihre Wahlkarte beantragen.
UNSERE TIPPS:
Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 25. September 2024, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 27.09.2024, 12:00 Uhr erfolgen. Eine persönliche Antragsstellung ist bis Freitag, den 27.09.2024, 12:00 Uhr möglich.
Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung ab Mitte September zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss spätestens am 29. September 2024, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag in jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.
Europawahlen 2024
Wahltag: 09. Juni 2024
Stichtag: 26. März 2024
Wahlberechtigt:
- Alle Personen die am Stichtag (26.03.2024) in der Europa-Wählerevidenz einer österr. Gemeinde geführt werden und spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.
- AuslandsösterreicherInnen die einen gültigen Antrag auf Verbleib in der EU-Wählerevidenz gestellt haben.
- UnionsbürgerInnen – mit entsprechendem Antrag – mit aktivem Hauptwohnsitz in der Gemeinde
DIE WAHLZEITEN:
Dauer der Stimmenabgabe für die Sprengel 1 bis 14 und 16 bis 18 ist von 8–16 Uhr durchgehend.
Die Wahlzeit für den Sprengel 15 (Altenheim) wird von 8–11 Uhr, für den Sprengel 19 (Senecura Pflegeheim) von 13–16 Uhr und für die "Besondere Wahlbehörde" von 9–12 Uhr festgesetzt.
Wahlservice zur Europawahl 2024
Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden EU-Wahl optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen im Mai eine „Amtliche Wahlinformation – Europawahl 2024“ zugestellt. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).
Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Antragscode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Barcode für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst.
Doch was ist mit all dem zu tun?
Zur Erleichterung der Wahlabwicklung bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am 09. Juni ins Wahllokal mit.
Wahlkarte:
Sollten Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Dazu stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung: Persönlich in der Gemeinde, schriftlich mit der abtrennbaren, personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet unter www.meinewahlkarte.at/20527/wahl. Mit dem personalisierten Antragscode auf der Wählerverständigungskarte in der „Amtliche Wahlinformation“ können Sie auch rund um die Uhr auf Ihre Wahlkarte beantragen.
UNSERE TIPPS:
Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 05. Juni 2024, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 07.06.2024, 12:00 Uhr erfolgen. Eine persönliche Antragsstellung ist bis Freitag, den 07.06.2024, 12:00 Uhr möglich.
Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung ab Mitte Mai zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss spätestens am 09. Juni 2024, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag in jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.
Wahllokale und Sprengeleinteilung
St. Veit an der Glan ist in 19 Wahlsprengel aufgeteilt. Für jeden Sprengel wurde ein Wahllokal bestimmt. Das für Sie zuständige Wahllokal richtet sich nach Ihrem Wohnsitz. Die Stimmabgabe erfolgt im Wahllokal in der Wahlzelle. Bitte bringen Sie auf jeden Fall zur Stimmabgabe in Ihrem Wahllokal einen Nachweis Ihrer Identität mit.
– ACHTUNG: VERLEGUNG VON WAHLLOKALEN (Sprengel 2, 9 und 11):
- Sprengel 2: Vormals Haus KIMAMA Nebeneingang, Grabenstraße 34 – Jetzt Volksschule St. Veit, Eingang Friesacher Straße, Friesacher Straße 2
- Sprengel 9: Vormals Bezirkshauptmannschaft Amtsgebäude II, Marktstraße 15 – Jetzt Kindergarten Fröbel, Lastenstraße 1c
- Sprengel 11: Vormals Musikschule II, Oktoberplatz 5 – Jetzt Volksschule Hörzendorf, Unterbergen 3a
Ergebnisse St. Veit Europawahl 2024 - Schnellauswertung
Datum der Wahl: 09. Juni 2024
Gültige Stimmen: 4.262
Ungültige Stimmen: 68
Gesamtsumme: 4.330
Wahlbeteiligung: 46,02 %
| Partei | Stimmenanzahl | Stimmenanteil | Vergleich zur Wahl 2014 |
| SPÖ | 1.550 | 36,37 % | - 0,08 % |
| FPÖ | 1333 | 31,28 % | + 9,32 % |
| ÖVP | 690 | 16,19 % | - 9,80 % |
| NEOS | 304 | 7,13 % | + 0,61 % |
| GRÜNE | 219 | 5,14 % | - 2,66 % |
| DNA | 95 | 2,23 % | |
| KPÖ | 71 | 1,67 % | +1,10 % |
Kärntner Landtagswahlen
Am Sonntag, 5. März 2023, finden die Kärntner Landtagswahlen statt.
Gemäß § 17 der Landtagswahlordnung sind alle österreichischen Staatsbürger, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und im Land Kärnten ihren Hauptwohnsitz haben, wahlberechtigt. Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht sind:
a) das Wahlalter (Vollendung des 16. Lebensjahres am 05.03.2023)
b) die österreichische Staatsbürgerschaft am Stichtag
c) zum Stichtag 03.01.2023 im Wählerverzeichnis eingetragen
d) keine Wahlausschließungsgründe (§ 18 K-LTWO) am Stichtag.
Vorzeitiger Wahltag am 24. Februar 2023 im Rathaus
Bereits am 24.02.2023 haben Sie die Möglichkeit im Zuge des vorzeitigen Wahltages im Sprengel 1, Wahllokal Rathaus, Hauptplatz 1, in der Zeit von 15:00 – 19:00, persönlich Ihre Stimme abzugeben. Für einen reibungslosen Ablauf nehmen Sie bitte den entsprechenden Abschnitt der „Amtlichen Wahlinformation“ sowie einen Lichtbildausweis in das Wahllokal mit.
Eine Stimmabgabe mittels Wahlkarte ist an diesem Tag nicht möglich.
Wählen mit Wahlkarte
Falls Sie am Wahltag voraussichtlich verhindert sein sollten und daher Ihre Stimme nicht in Ihrem Wahllokal abgeben können, haben Sie die Möglichkeit, eine Wahlkarte anzufordern. Mit dieser können Sie Ihr Wahlrecht bereits vor dem Wahltag ausüben.
Vor dem Wahltag:
- Per Briefwahl – die Wahlkarte muss spätestens bis zum Schließen des letzten Wahllokals bei der ausstellenden Gemeinde einlangen.
Am Wahltag:
- Durch persönliche Stimmabgabe in Ihrem zuständigen Wahllokal (Wahlkarte ist mitzubringen!)
- Bis zum Schließen des letzten Wahllokals ist eine Abgabe der unterschriebenen und verschlossenen Wahlkarte in jedem Wahllokal der ausstellenden Gemeinde möglich. Die Wahlkarte kann auch durch Boten überbracht werden.
Wie kann eine Wahlkarte beantragt werden?
WICHTIG: Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!
- Mündlich durch persönliches Erscheinen vor der Behörde. Bei der Antragsstellung ist ein Lichtbildausweis zwingend vorzuweisen. NEU:In diesem Fall haben Sie auch die Möglichkeit, sofort zu wählen und die verschlossene und unterschriebene Wahlkarte direkt im Gemeindeamt abzugeben.
- Schriftlich:
Elektronisch über www.wahlkartenantrag.at(ab 24.01.2023 möglich)
Mittels Anforderungskarte: Diese ist Bestandteil der „Amtlichen Wahlinformation“
Es wird empfohlen, die Antragstellung mittels oben genannter Möglichkeiten vorzunehmen
Für eine allenfalls abweichende Antragstellung (z.B. per E-Mail, per Post, usw.) kontaktieren Sie bitte vorab die zuständigen MitarbeiterInnen unter der Telefonnummer 04212/5555 DW 501 oder DW 502.
Bis wann kann eine Wahlkarte beantragt werden?
Schriftlich bis zum 4. Tag vor dem Wahltag (spätestens Mittwoch, 01. März 2023)
Mündlich bis zum 2. Tag vor dem Wahltag (spätestens Freitag, 03. März 2023, 12.00 Uhr)
Fliegende Wahlkommission
Wahlberechtigte, die in Folge von Bettlägrigkeit oder Krankheitsgründen unfähig sind, ihr Wahlrecht in einem Wahllokal auszuüben und persönlich von einer Wahlbehörde besucht werden möchten, können dies vorab beantragen. Die Beantragung, dass sie ihr Wahlrecht vor einer fliegenden Wahlkommission in ihrer Wohnung oder an einem sonstigen Aufenthaltsort ausüben können, erfolgt einfach bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Sofern sich diese im jeweiligen Gemeindegebiet befinden.
BEANTRAGUNG DER „Fliegenden Wahlkommission“:
- Der Antrag ist spätestens am vierten Tag vor dem Wahltag bei der zuständigen Gemeinde zu stellen.
- Nähere Informationen erhalten Sie im Wahlamt der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan
Persönliche Stimmabgabe im Wahllokal am 5. März 2023
Informationen zu Ihrem Wahllokal und den Wahlzeiten werden Ihnen mittels „Amtlicher Wahlinformation“ bekannt gegeben. Diese wird Ihnen rechtzeitig vor dem Wahltag zugestellt. Für einen reibungslosen Ablauf nehmen Sie den entsprechenden Abschnitt der „Amtlichen Wahlinformation“ sowie einen Lichtbildausweis in das Wahllokal mit.
Wahllokale und Sprengeleinteilung
St. Veit an der Glan ist in 19 Wahlsprengel aufgeteilt. Für jeden Sprengel wurde ein Wahllokal bestimmt. Das für Sie zuständige Wahllokal richtet sich nach Ihrem Wohnsitz. Die Stimmabgabe erfolgt im Wahllokal in der Wahlzelle. Bitte bringen Sie auf jeden Fall, zur Stimmabgabe in Ihrem Wahllokal, einen Nachweis Ihrer Identität mit.
ACHTUNG: VERLEGUNG VON WAHLLOKALEN (Sprengel 2, 9 und 11):
- Sprengel 2: Vormals Haus KIMAMA Nebeneingang, Grabenstraße 34 – Jetzt Volksschule St. Veit, Eingang Friesacher Straße, Friesacher Straße 2
- Sprengel 9: Vormals Bezirkshauptmannschaft Amtsgebäude II, Marktstraße 15 – Jetzt Kindergarten Fröbel, Lastenstraße 1c
- Sprengel 11: Vormals Musikschule II, Oktoberplatz 5 – Jetzt Volksschule Hörzendorf, Unterbergen 3a
DIE WAHLZEITEN:
Dauer der Stimmenabgabe für die Sprengel 1 bis 14 und 16 bis 18 ist von 8–16 Uhr durchgehend.
Die Wahlzeit für den Sprengel 15 (Altenheim) wird von 8–11 Uhr, für den Sprengel 19 (Senecura Pflegeheim) von 13–16 Uhr und für die "Besondere Wahlbehörde" von 9–12 Uhr festgesetzt.
Sprengel 1 | Rathaus | Hauptplatz 1
- Botengasse
- Bräuhausgasse
- Burggasse
- Dr.-Karl-Domenig-Straße
- Hauptplatz
- Kirchgasse
- Kirchplatz
- Leitengasse
- Oktoberplatz
- Ossiacher Straße
- Postgasse
- Schillerplatz
- Unterer Platz
Sprengel 2 | Volksschule St. Veit | Eingang Friesacher Straße 2
- Gerichtstraße
- Grabenstraße
- Höhenstraße
- Lichtenbergstraße
- Obermühlbacher Straße
- Parkgasse
- Spitalgasse
- Sponheimer Straße
- Stiegengasse
- Urtlstraße
- Zensweger Straße
- Martin-Rom-Straße
Sprengel 3 | Jugend-Senioren-Vereinstreff I | Bahnhofstraße 11a
- Bahnhofstraße
- Dr.-Arthur-Lemisch-Straße 1-54, 56, 58-82, 59
- Dr.-Jakob-Kobalter-Straße
- Gartengasse
- Kanalgasse
- Karl-Wagner-Platz
- Kölnhofallee
- Leopold-Polanz-Straße 23-29
- Ranftlweg
- Rot-Kreuz-Straße
- Kölnhofsiedlung
Sprengel 4 | Jugend-Senioren-Vereinstreff II | Bahnhofstraße 11a
- Dr.-Johann-Spöck-Straße
- Friesacher Straße
- Goethestraße
- Grillparzerstraße
- Leopold-Polanz-Straße 2-21
- Schillerstraße
- Prof. Ernst Fuchs Platz
Sprengel 5 | Seniorenwohnanlage | Personalstraße 2
- Anton-Reichel-Straße
- Grundgasse
- Klagenfurter Straße 18, 20-52, 54
- Landstraße
- Lastenstraße 19-31
- Martin-Luther-Straße
- Herzog-Bernhard-Platz 1-19
- Völkermarkter Straße 1-22, 24, 26, 28
- Platz am Graben
- Prinzhoferstraße
- Personalstraße 2
Sprengel 6 | Kindergarten Glandorf I | Bahnweg 88
- Bahnweg 6-33
- Buchenweg
- Dammgasse
- Finkenweg
- Flurgasse
- Flußgasse 63-127, 150
- Föhrenweg
- Glanfeldgasse
- Glangasse 81, 200, 201
- Kalten-Keller-Straße
- Konrad-Wallisch-Straße 3-22
- Meisenweg
- Paracelsusgasse
- Untere Flurgasse 2-69, 71, 73-83
- Verbindungsstraße
- Auenweg
- Fritz-Wollte-Straße
- Amselweg
- Eulengasse
Sprengel 7 | Bauhof-Wirtschaftshof | Handelsstraße 21
- Feldgasse 12-70
- Flußgasse 14-26, 34, 36
- Gewerbestraße
- Glangasse 3-67, 71, 72a, 72b
- Grünfeldgasse
- Industriestraße
- Mühlgasse
- Schießstattallee
- Schießstattsiedlung
- Transportstraße
- Handelsstraße
Sprengel 8 | ESV-Gleisdreieck | Gleisdreieck 1
- Klagenfurter Straße 53, 55-72, 74, 78, 80, 82
- Schützenstraße
- Feldgasse 1-11
- Schlachthausgasse
Sprengel 9 | Kindergarten Fröbel | Lastenstraße 1c
- Lagerstraße
- Lastenstraße 1-18
- Marktstraße
- Personalstraße 1, 3-19
Sprengel 10 | Musikschule I | Oktoberplatz 5
- Beethovenstraße
- Haydnstraße
- Märzstraße
- Mozartstraße
- Neubaugasse
- Novemberstraße
- Just.-Mulle-Straße
- Salpeterstraße
- Villacher Straße 29-84
- Hubertusstraße
Sprengel 11 | Volksschule Hörzendorf | Unterbergen 3a
- Einsiedlergasse
- Gluckstraße
- Millenniumspark
- Prof. Anton Schmid Weg
- Prof. G. Glawischnig Weg
- Rabengasse
- Schubertstraße
- Jacques-Lemans-Straße
Sprengel 12 | KIMAMA | Grabenstraße 34
- Aussichtshöhe
- Aussichtsweg
- Bachsteig
- Bürgergasse
- Erlgasse
- Falkenweg
- Jägersteig
- J.-F.-Perkonig-Straße
- Kalvarienbergstraße
- Kreuzweg
- Lindenstraße
- Poganzerstraße
- Rainweg
- Schwalbenweg
- Sonnwendgasse
- Villacher Straße 2-28
- Waagstraße
- Treffelsdorfer Straße
Sprengel 13 | Kindergarten Glandorf II | Bahnweg 88
- Berggasse
- Husarengasse
- Klagenfurter Straße 73, 75-77, 79, 81, 83-160
- Kollerhofstraße
- Reitergasse
- Sterngasse
- Altglandorf
- Bahnweg 38-90
- Blintendorf
- Eichenweg
- Florian-Luger-Gasse
- Fuchsenfeldgasse
- Konrad-Wallisch-Straße 23-34
- Magdalensbergblick
- St. Andrä
- Fasangasse
- Vavpic Weg
Sprengel 14 | Kindergarten St. Donat | Stefan-Knafl-Weg 34
- Aich
- Baiersdorf
- Mairist
- Milbersdorf
- Pflugern
- Ritzendorf
- St. Donat
- Untermühlbach
- Hochosterwitzer Straße
- Sonnenweg
- Donatusweg
- Lientrattenweg
- Waldweg
- Obere Feldsiedlung
- Launsdorfer Straße
- Zollfeldstraße
- Stefan-Knafl-Weg
Sprengel 15 | Altenheim Haus Sonnhang | Dr.-Arthur-Lemisch Straße 57
- Dr.-Arthur-Lemisch-Straße 55, 57
Sprengel 16 | Bewegungskindergarten | Unterbergen 3
- Affelsdorf
- Arndorf
- Baardorf
- Beintratten
- Dellach
- Draschelbach
- Eberdorf
- Galling
- Gersdon
- Höffern
- Holz
- Karlsberg
- Karnberg
- Laasdorf
- Lebmach
- Muraunberg
- Niederdorf
- Pörtschach am Berg
- Preilitz
- Projern
- Radweg
- Raggasaal
- Streimberg
- Tanzenberg
- Ulrichsberg
- Unterbergen
- Unterwuhr
- Wainz
- Zwischenbergen
- Reidenwirtsiedlung
- Moorweg
- Zirbenweg
- Lärchenweg
- Tannenweg
- Radwegstraße
- Franz-Puck-Weg
- Projernerweg
- Muraunberger Straße
- Krichblick
- Seekogelweg
- Seestraße
- Binderweg
Sprengel 17 | Kindergarten Wayerfeld I | Wayerstraße 10e
- Friedhofstraße
- Völkermarkter Straße 23, 25, 27, 29, 31-56
- Wayerstraße
- Taggenbrunner Straße
- Johann-Pacher-Straße
- Graf Egger Straße
Sprengel 18 | Kindergarten Wayerfeld II | Wayerstraße 10e
- Herzog-Bernhard-Straße
- Walther-v.-d.-Vogelweide-Straße
- Jakob-Ladroner-Weg
- Sandgasse
Sprengel 19 | Senecura Pflegeheim | Unterer Flurgasse 70
- Untere Flurgasse 70, 72
Ergebnisse Kärntner Landtagswahl 2023
Kärntner Landtagswahl
Datum der Wahl: 05. März 2023
Gültige Stimmen: 6.276
Ungültige Stimmen: 81
Wahlbeteiligung: 67,83 %
| Partei | Stimmenanzahl | Stimmenanteil | Vergleich zur Wahl 2018 |
|---|---|---|---|
| SPÖ | 2.846 | 45,35 % | - 8,42 % |
| FPÖ | 1.453 | 23,15 % | + 0,53 % |
| ÖVP | 958 | 15,26 % | + 3,95 % |
| KÖFER | 501 | 7,98 % | + 2,63 % |
| GRÜNE | 230 | 3,66 % | + 1,10 % |
| NEOS | 151 | 2,41 % | + 0,23 % |
| VÖ | 97 | 1,55 % | |
| STARK | 10 | 0,16 % | |
| BFK | 30 | 0,48 % |
Gemeinderats- und Bgm.-Wahl 2021
Am Sonntag, 28. Februar 2021, fanden die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen in Kärnten statt.
Aktiv wahlberechtigt waren alle österreichischen Staatsbürger/Staatsbürgerinnen und alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hatten und mit Stichtag 26. Dezember 2020 im Wählerverzeichnis eingetragen waren.
Persönliche Stimmabgabe im Wahllokal am 28.02.2021
Informationen zu Ihrem Wahllokal und den Wahlzeiten werden Ihnen mittels „Amtlicher Wahlinformation“ bekannt gegeben. Diese wird Ihnen rechtzeitig vor dem Wahltag zugestellt.
Für einen reibungslosen Ablauf nehmen Sie den entsprechenden Abschnitt der „Amtlichen Wahlinformation“ sowie einen Lichtbildausweis in das Wahllokal mit. Aufgrund der aktuellen COVID-19 Maßnahmen besteht selbstverständlich die Möglichkeit selbst ein Schreibmittel (einen Kugelschreiber) mitzubringen.
Wählen mit Wahlkarte: (mit dieser können Sie sofort wählen)
Falls Sie am Wahltag voraussichtlich verhindert sein sollten und daher Ihre Stimme nicht in Ihrem Wahllokal abgeben können, haben Sie die Möglichkeit, vorab eine Wahlkarte anzufordern. Mit dieser können Sie Ihr Wahlrecht bereits vor dem Wahltag ausüben.
Stimmabgabe vor dem Wahltag möglich:
- Ab 3. Februar 2021 kann direkt in der Gemeinde (Rathaushof) von Montag bis Donnerstag (8.00 bis 12.00 Uhr & 13.00 bis 16.00 Uhr) und am Freitag (8.00 bis 12.00 Uhr) gewählt werden. Den Lichtbildausweis bitte nicht vergessen.
- Per Briefwahl: Die Wahlkarte muss spätestens bis zum Schließen des letzten Wahllokals bei der ausstellenden Gemeinde einlangen.
Am Wahltag:
- Durch persönliche Stimmabgabe in jedem Wahllokal jener Gemeinde, welche die Wahlkarte ausgestellt hat (Wahlkarte ist mitzubringen!).
- Bis zum Schließen des letzten Wahllokals ist eine Abgabe der unterschriebenen und verschlossenen Wahlkarte entweder bei der ausstellenden Gemeinde bzw. in jedem Wahllokal der ausstellenden Gemeinde möglich. Die Wahlkarte kann auch durch Boten überbracht werden.
Wie kann eine Wahlkarte beantragt werden?:
WICHTIG: Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!
- Mündlich durch persönliches Erscheinen vor der Behörde. Bei der Antragsstellung ist ein Lichtbildausweis zwingend vorzuweisen. NEU: In diesem Fall haben sie auch die Möglichkeit sofort zu wählen. Die verschlossene und unterschriebene Wahlkarte kann direkt im Gemeindeamt abgegeben werden.
- Schriftlich: Elektronisch über www.wahlkartenantrag.at (ab 16.01.2021 möglich) oder mittels Anforderungskarte: Diese ist Bestandteil der „Amtlichen Wahlinformation“
Es wird empfohlen, die Antragstellung mittels oben genannter Möglichkeiten vorzunehmen.
Für eine allenfalls abweichende Antragstellung (z.B. per E-Mail, per Post, usw.) kontaktieren Sie bitte vorab die zuständigen MitarbeiterInnen unter der Telefonnummer 04212/5555 DW 665 oder DW 17.
Bis wann kann eine Wahlkarte beantragt werden?:
- Schriftlich bis zum 4. Tag vor dem Wahltag (spätestens Mittwoch, 24. Februar 2021)
- Mündlich bis zum 2. Tag vor dem Wahltag (spätestens Freitag, 26. Februar 2021, 12.00 Uhr)
+++ Die Zusendung/Ausfolgung der Wahlkarten erfolgt frühestens per 01.02.2021! +++
Fliegende Wahlkommission
Wahlberechtigte, die in Folge von "Bettlägrigkeit" oder Krankheitsgründen unfähig sind, ihr Wahlrecht in einem Wahllokal auszuüben und persönlich von einer Wahlbehörde besucht werden möchten, können dies vorab beantragen. Die Beantragung, dass sie ihr Wahlrecht vor einer fliegenden Wahlkommission in ihrer Wohnung oder an einem sonstigen Aufenthaltsort ausüben können, erfolgt einfach bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Sofern sich diese im jeweiligen Gemeindegebiet befinden.
BEANTRAGUNG DER „Fliegenden Wahlkommission“:
- Der Antrag ist spätestens am vierten Tag vor dem Wahltag bei der zuständigen Gemeinde zu stellen.
- Nähere Informationen erhalten Sie im Wahlamt der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan
Wahllokale und Sprengeleinteilung
St. Veit an der Glan ist in 19 Wahlsprengel aufgeteilt. Für jeden Sprengel wurde ein Wahllokal bestimmt. Das für Sie zuständige Wahllokal richtet sich nach Ihrem Wohnsitz. Die Stimmabgabe erfolgt im Wahllokal in der Wahlzelle. Bitte bringen Sie auf jeden Fall, zur Stimmabgabe in Ihrem Wahllokal, einen Nachweis Ihrer Identität mit.
ACHTUNG: VERLEGUNG VON WAHLLOKALEN (Sprengel 2, 9 und 11):
- Sprengel 2: Vormals Haus KIMAMA Nebeneingang, Grabenstraße 34 – Jetzt Volksschule St. Veit, Eingang Friesacher Straße, Friesacher Straße 2
- Sprengel 9: Vormals Bezirkshauptmannschaft Amtsgebäude II, Marktstraße 15 – Jetzt Kindergarten Fröbel, Lastenstraße 1c
- Sprengel 11: Vormals Musikschule II, Oktoberplatz 5 – Jetzt Volksschule Hörzendorf, Unterbergen 3a
DIE WAHLZEITEN:
Dauer der Stimmenabgabe für die Sprengel 1–14 und 16–18 ist von 8–16 Uhr durchgehend.
Die Wahlzeit für den Sprengel 15 (Altenheim) wird von 8–11 Uhr, für den Sprengel 19 (Senecura Pflegeheim) von 13–16 Uhr und für die "Besondere Wahlbehörde" von 9–16 Uhr festgesetzt.
Sprengel 1 | Rathaus | Hauptplatz 1
- Botengasse
- Bräuhausgasse
- Burggasse
- Dr.-Karl-Domenig-Straße
- Hauptplatz
- Kirchgasse
- Kirchplatz
- Leitengasse
- Oktoberplatz
- Ossiacher Straße
- Postgasse
- Schillerplatz
- Unterer Platz
Sprengel 2 | Volksschule St. Veit | Eingang Friesacher Straße 2
- Gerichtstraße
- Grabenstraße
- Höhenstraße
- Lichtenbergstraße
- Obermühlbacher Straße
- Parkgasse
- Spitalgasse
- Sponheimer Straße
- Stiegengasse
- Urtlstraße
- Zensweger Straße
- Martin-Rom-Straße
Sprengel 3 | Jugend-Senioren-Vereinstreff I | Bahnhofstraße 11a
- Bahnhofstraße
- Dr.-Arthur-Lemisch-Straße 1-54, 56, 58-82, 59
- Dr.-Jakob-Kobalter-Straße
- Gartengasse
- Kanalgasse
- Karl-Wagner-Platz
- Kölnhofallee
- Leopold-Polanz-Straße 23-29
- Ranftlweg
- Rot-Kreuz-Straße
- Kölnhofsiedlung
Sprengel 4 | Jugend-Senioren-Vereinstreff II | Bahnhofstraße 11a
- Dr.-Johann-Spöck-Straße
- Friesacher Straße
- Goethestraße
- Grillparzerstraße
- Leopold-Polanz-Straße 2-21
- Schillerstraße
- Prof. Ernst Fuchs Platz
Sprengel 5 | Seniorenwohnanlage | Personalstraße 2
- Anton-Reichel-Straße
- Grundgasse
- Klagenfurter Straße 18, 20-52, 54
- Landstraße
- Lastenstraße 19-31
- Martin-Luther-Straße
- Herzog-Bernhard-Platz 1-19
- Völkermarkter Straße 1-22, 24, 26, 28
- Platz am Graben
- Prinzhoferstraße
- Personalstraße 2
Sprengel 6 | Kindergarten Glandorf I | Bahnweg 88
- Bahnweg 6-33
- Buchenweg
- Dammgasse
- Finkenweg
- Flurgasse
- Flußgasse 63-127, 150
- Föhrenweg
- Glanfeldgasse
- Glangasse 81, 200, 201
- Kalten-Keller-Straße
- Konrad-Wallisch-Straße 3-22
- Meisenweg
- Paracelsusgasse
- Untere Flurgasse 2-69, 71, 73-83
- Verbindungsstraße
- Auenweg
- Fritz-Wollte-Straße
- Amselweg
- Eulengasse
Sprengel 7 | Bauhof-Wirtschaftshof | Handelsstraße 21
- Feldgasse 12-70
- Flußgasse 14-26, 34, 36
- Gewerbestraße
- Glangasse 3-67, 71, 72a, 72b
- Grünfeldgasse
- Industriestraße
- Mühlgasse
- Schießstattallee
- Schießstattsiedlung
- Transportstraße
- Handelsstraße
Sprengel 8 | ESV-Gleisdreieck | Gleisdreieck 1
- Klagenfurter Straße 53, 55-72, 74, 78, 80, 82
- Schützenstraße
- Feldgasse 1-11
- Schlachthausgasse
Sprengel 9 | Kindergarten Fröbel | Lastenstraße 1c
- Lagerstraße
- Lastenstraße 1-18
- Marktstraße
- Personalstraße 1, 3-19
Sprengel 10 | Musikschule I | Oktoberplatz 5
- Beethovenstraße
- Haydnstraße
- Märzstraße
- Mozartstraße
- Neubaugasse
- Novemberstraße
- Just.-Mulle-Straße
- Salpeterstraße
- Villacher Straße 29-84
- Hubertusstraße
Sprengel 11 | Volksschule Hörzendorf | Unterbergen 3a
- Einsiedlergasse
- Gluckstraße
- Millenniumspark
- Prof. Anton Schmid Weg
- Prof. G. Glawischnig Weg
- Rabengasse
- Schubertstraße
- Jacques-Lemans-Straße
Sprengel 12 | KIMAMA | Grabenstraße 34
- Aussichtshöhe
- Aussichtsweg
- Bachsteig
- Bürgergasse
- Erlgasse
- Falkenweg
- Jägersteig
- J.-F.-Perkonig-Straße
- Kalvarienbergstraße
- Kreuzweg
- Lindenstraße
- Poganzerstraße
- Rainweg
- Schwalbenweg
- Sonnwendgasse
- Villacher Straße 2-28
- Waagstraße
- Treffelsdorfer Straße
Sprengel 13 | Kindergarten Glandorf II | Bahnweg 88
- Berggasse
- Husarengasse
- Klagenfurter Straße 73, 75-77, 79, 81, 83-160
- Kollerhofstraße
- Reitergasse
- Sterngasse
- Altglandorf
- Bahnweg 38-90
- Blintendorf
- Eichenweg
- Florian-Luger-Gasse
- Fuchsenfeldgasse
- Konrad-Wallisch-Straße 23-34
- Magdalensbergblick
- St. Andrä
- Fasangasse
- Vavpic Weg
Sprengel 14 | Kindergarten St. Donat | Stefan-Knafl-Weg 34
- Aich
- Baiersdorf
- Mairist
- Milbersdorf
- Pflugern
- Ritzendorf
- St. Donat
- Untermühlbach
- Hochosterwitzer Straße
- Sonnenweg
- Donatusweg
- Lientrattenweg
- Waldweg
- Obere Feldsiedlung
- Launsdorfer Straße
- Zollfeldstraße
- Stefan-Knafl-Weg
Sprengel 15 | Altenheim Haus Sonnhang | Dr.-Arthur-Lemisch Straße 57
- Dr.-Arthur-Lemisch-Straße 55, 57
Sprengel 16 | Bewegungskindergarten | Unterbergen 3
- Affelsdorf
- Arndorf
- Baardorf
- Beintratten
- Dellach
- Draschelbach
- Eberdorf
- Galling
- Gersdon
- Höffern
- Holz
- Karlsberg
- Karnberg
- Laasdorf
- Lebmach
- Muraunberg
- Niederdorf
- Pörtschach am Berg
- Preilitz
- Projern
- Radweg
- Raggasaal
- Streimberg
- Tanzenberg
- Ulrichsberg
- Unterbergen
- Unterwuhr
- Wainz
- Zwischenbergen
- Reidenwirtsiedlung
- Moorweg
- Zirbenweg
- Lärchenweg
- Tannenweg
- Radwegstraße
- Franz-Puck-Weg
- Projernerweg
- Muraunberger Straße
- Krichblick
- Seekogelweg
- Seestraße
- Binderweg
Sprengel 17 | Kindergarten Wayerfeld I | Wayerstraße 10e
- Friedhofstraße
- Völkermarkter Straße 23, 25, 27, 29, 31-56
- Wayerstraße
- Taggenbrunner Straße
- Johann-Pacher-Straße
- Graf Egger Straße
Sprengel 18 | Kindergarten Wayerfeld II | Wayerstraße 10e
- Herzog-Bernhard-Straße
- Walther-v.-d.-Vogelweide-Straße
- Jakob-Ladroner-Weg
- Sandgasse
Sprengel 19 | Senecura Pflegeheim | Unterer Flurgasse 70
- Untere Flurgasse 70, 72
Ergebnisse St. Veit: Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2021
Kärntner Landtagswahl
Datum der Wahl: 28. Februar 2021
Gesamt Stimmen: 6.293
Ungültige Stimmen: 325 (Gemeinderatswahl), 270 (Bürgermeisterwahl)
Wahlbeteiligung: 61,69 %
Ergebnisse der Gemeinderatswahl 2021
Datum der Wahl: 28. Februar 2021
| Partei | Stimmenanzahl | Stimmenanteil | Mandate | Vergleich zur Wahl 2015 |
|---|---|---|---|---|
| SPÖ | 3.688 | 61,80 % | 20 | +12,38 % |
| SVP | 1.315 | 22,03 % | 7 | -3,82 % |
| FPÖ | 647 | 10,84 % | 3 | -5,62 % |
| Grüne | 318 | 5,33 % | 1 | -2,93 % |
Ergebnisse der Bürgermeisterwahl 2021
| Stimmenanzahl | Stimmenanteil | Vergleich zur Wahl 2015 | |
|---|---|---|---|
Martin Kulmer *2015 Bgm.-Kandidat Gerhard Mock | 4.110 | 68,24 % | +15,32 % |
| Rudolf Egger | 1.262 | 20,95 % | -7,48 % |
| Herwig Kampl | 499 | 8,28 % | -4,59 % |
| Klaus Knafl | 152 | 2,52 % | -3,26 % |