Wichtiger Erfolg für St. Veit: Altstadt-Freiflächen bleiben von Ensembleschutz ausgenommen
Die Stadtgemeinde St. Veit an der Glan erreicht wichtige Entscheidung im Verfahren zum Ensembleschutz der Altstadt: Die Freiflächen werden von der Unterschutzstellung ausgenommen.
Die Stadtgemeinde St. Veit an der Glan konnte im laufenden Verfahren rund um die Unterschutzstellung des „Ensembles Altstadt St. Veit an der Glan“ eine positive Wendung erzielen: Das Bundesdenkmalamt hat nunmehr bestätigt, dass die öffentlichen Freiflächen – darunter Plätze und Straßen – vom Ensembleschutz ausgenommen werden.
Bürgermeister Martin Kulmer zeigt sich erfreut über diese Entscheidung nach dem Einspruch der Stadt: „Die historischen Gebäude der Altstadt verdienen selbstverständlich hohen Schutz – nicht aber jene Gebäude und Freiflächen, die in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach umgestaltet wurden und keinen Denkmalcharakter aufweisen. Dass das Bundesdenkmalamt unserer rechtlichen und fachlichen Argumentation gefolgt ist, bestätigt die sachliche Position der Stadt.“ Die betroffenen Freiflächen – etwa am Hauptplatz, Unteren Platz, Kirchplatz oder Herzog-Bernhard-Platz – weisen aufgrund zahlreicher baulicher Veränderungen im 20. Jahrhundert keine geschichtliche, künstlerische oder kulturelle Bedeutung im Sinne des Denkmalschutzgesetzes auf. Zudem wurde auf die verfassungsrechtliche Zuständigkeitsverteilung hingewiesen, wonach Fragen des Ortsbildschutzes in den Kompetenzbereich der Länder fallen. „Diese Entscheidung schafft Rechtssicherheit für die Stadt und die Bürgerinnen und Bürger. Sie ermöglicht es uns, die Altstadt weiterhin behutsam, aber auch flexibel zu gestalten und weiterzuentwickeln“, betont Bürgermeister Martin Kulmer. Mit Unterstützung durch den St. Veiter Geschichtsexperten Andreas Besold ist es gelungen, das Bundesdenkmalamt zu überzeugen, einige Gebäude aus der Unterschutzstellung auszunehmen. Das Stadtoberhaupt Bgm. Kulmer erklärt: „Es hat sich bestätigt, dass die Anfechtung der Bescheide berechtigt und erfolgversprechend ist; die Stadtgemeinde steht den Bürgerinnen und Bürgern dabei beratend und unterstützend zur Seite.“