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Ausschuss der Regionen

Durch den Ausschuss der Regionen ist gewährleistet, dass einzelne Regionen (also Bezirke, Provinzen, Gemeinden und Städte) sich unmittelbar in der EU Gehör verschaffen können.
Der AdR, wie er auch genannt wird, ist eine beratende Einrichtung, durch sie bekommen die Regionen ein förmliches Mitspracherecht bei der EU-Gesetzgebung.

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