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Öffentliche Sportstätten

Die Stadtgemeinde St. Veit an der Glan bietet für die Freizeitgestaltung der Einwohnerinnen und Einwohner einige frei zugängliche Sportstätten an. Diese stehen, wenn nicht vor Ort anders beschildert, ganzjährig bei Tageslicht, längstens bis 21 Uhr, zur Verfügung.

Die öffentlichen Sportplätze der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan werden regelmäßig kontrolliert und gewartet. Trotzdem sind Eltern nicht von der Aufsichtspflicht über ihre Kinder entbunden.

 

Ergänzende Informationen

Hier geht es zu den öffentlichen Spielplätzen.

Sportplatz-Regeln

  • Alle PlatznutzerInnen sind verpflichtet, die Sportanlagen pfleglich zu behandeln und eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass diese optisch und technisch in einwandfreiem Zustand bleiben. Beschädigungen oder Verunreinigungen sind umgehend dem Betreiber mitzuteilen.
  • Es ist darauf zu achten, dass auf den Sportanlagen eine verträgliche Geräuschkulisse vorherrscht und somit Nachbarn und Anwohner nicht gestört werden.
  • Grundsätzlich sollen sich alle SportlerInnen und BesucherInnen so verhalten, dass ein gefahrloser und ordnungsgemäßer Spielbetrieb gewährleistet ist.
  • Hunde sind auf den Sportanlagen an der Leine zu halten und dürfen nicht auf die Spielflächen geführt werden. Hundekot ist zu entfernen.
  • Fahrräder sind außerhalb der Sportstätten abzustellen.
  • Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
  • Das Besteigen und Überklettern von Toren, Torschussnetzen, Zäunen, Korbanlagen und Gerüsten/Konstruktionen ist untersagt.
  • Auf der Sportanlage gefundene Gegenstände sind im Fundbüro der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan abzugeben.

Eislaufplatz

Der bei Kindern und Familien sehr beliebte Eislaufplatz wird in den Wintermonaten direkt vor dem Rathaus aufgestellt. Er ist jährlich von der Eröffnung des Adventdorfes bis zum Ende der Semesterferien in Betrieb und kann in dieser Zeit täglich von 08:00 bis 20:00 Uhr genutzt werden.

Achtung: Bei Regen und Schneefall muss der Eislaufplatz zur Erhaltung der Eisqualität gesperrt werden.

Auf dem Eislaufplatz gilt es, besondere Rücksicht auf alle anderen NutzerInnen, insbesondere jüngere, noch nicht so geübte Kinder, zu nehmen. Eishockeyspielen ist untersagt.

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Skatepark

Der Skatepark bei der Sportstätte neben der Jacques Lemans-Arena in Unterbergen ist der perfekte Treffpunkt für alle Skateboarder, BMX-Fahrer, Scooter-Rider und Inline-Skater – egal, ob Anfänger oder Profi!

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Fußballplätze

  • Unterbergen 2 (neben JL-Arena)
  • Glandorf/Finkenweg
  • Schützenstraße 60

Streetball-/Basketballplätze

Für alle basketballbegeisterten Sportlerinnen und Sportler bestehen mehrere Möglichkeiten, ihrer Leidenschaft nachzugehen

  • Schützenstraße
  • Erlebnisspielplatz Dr.-Arthur-Lemisch-Straße
    (zwischen Berufsschule und BG/BRG bzw. HLW)
  • Martin-Rom-Straße
  • Funcourt Wayerfeld

Volleyball

Im Grabengarten gibt es zwischen dem Spielplatz und einem Fußballfeld mit Kleintoren die Möglichkeit auf einem Rasenplatz Volleyball zu spielen.


Funcourts

  • Unterbergen 2 (Fußball)
  • Wayerfeld (Fußball und Basketball)