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Staatsbürgerschaftsnachweis

Nähere Informationen

Markus Grünkranz
+43 4212 5555-501
markus.gruenkranz@stveit.com

Jessica Bilgeri
+43 4212 5555-504
jessica.bilgeri@stveit.com

Sabine Kelc
+43 4212 5555-503
sabine.kelc@stveit.com

Standesamt | Rathaus

Stockwerk EG |  Zimmer 2c

Parteienverkehr: 
Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr

Als österreichischer Staatsbürger/österreichische Staatsbürgerin mit Hauptwohnsitz in Österreich können Sie Ihren Staatsbürgerschaftsnachweis beim Standesamt St. Veit an der Glan beantragen. Der Antrag bei minderjährigen Bürgern und Bürgerinnen wird vom gesetzlichen Vertreter gestellt.

Die Verleihung der Staatsbürgerschaft erfolgt nicht durch das Standesamt. Die dafür zuständige Stelle ist das Amt der Kärntner Landesregierung.

Benötigte Dokumente

Für die Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises benötigen Sie folgende Dokumente:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis akademischer Grade
  • Heiratsurkunde (bei Neuausstellung auf Grund einer Eheschließung)

Für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr benötigen Sie folgende Dokumante

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Elternteiles, der den Antrag stellt
  • Heiratsurkunde der Eltern

Alle beim Standesamt vorzulegenden Dokumente müssen im Original (Kopien können nicht angenommen werden) eingereicht werden.

Anfallende Gebühren & Kosten

Die Erstausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises für Kinder bis zum zweiten Lebensjahr ist gebührenfrei.

Ausstellung des Nachweises für Kinder nach dem zweiten Lebensjahr und Erwachsene: € 62/Nachweis