Nähere Informationen
Meldeamt
Rathaus | Stockwerk EG | Zimmer 2a
Margret Weilharter
+43 4212 5555-502
wahlen@stveit.com
Ergänzende Informationen
Volksabstimmung
Bei einer Volksabstimmung wird das gesamte Volk darüber befragt, ob ein vom Parlament beschlossenes Gesetz in Kraft treten soll oder nicht. Sie wird nur in ganz wesentlichen Fragen eingesetzt. Das Ergebnis der Volksabstimmung ist für den Gesetzgeber rechtlich bindend, d.h. das Gesetz kann nur dann in Kraft treten, wenn das Volk zugestimmt hat.
Gegenstand von Volksabstimmungen
Eine Volksabstimmung muss zwingend abgehalten werden,
- wenn eine Gesamtänderung der Bundesverfassung in Kraft treten soll oder
- wenn die Bundesversammlung verlangt, die Frage einer vorzeitigen Absetzung des Bundespräsidenten/der Bundespräsidentin zu klären
Grundsätzlich ist eine Volksabstimmung auch möglich, wenn mit einem Gesetzesvorhaben nur Teile der Bundesverfassung geändert oder nur einfache Gesetze beschlossen werden sollen.